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Schweigepflicht

Alle besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Ausnahmen: 

  • minderjährige Kinder und Jugendliche (genaue Absprache mit Klient und 

    Erziehungsberechtigten VOR Trainingsbeginn erforderlich)

  • Selbst-oder Fremdgefährdung

  • Nach Absprache für therapeutische Zwecke

Sonnenaufgang
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