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Schweigepflicht
Alle besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Ausnahmen:
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minderjährige Kinder und Jugendliche (genaue Absprache mit Klient und
Erziehungsberechtigten VOR Trainingsbeginn erforderlich)
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Selbst-oder Fremdgefährdung
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Nach Absprache für therapeutische Zwecke
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